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LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - L 22 U 6/08 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - L 22 U 6/08 (https://dejure.org/2009,17888)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 v. H. für Gesundheitsstörungen; Beginn der Berufskrankheit als Kriterium für die Anerkennung als Berufskrankheit nach dem im Beitrittsgebiet geltenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 03.04.2001 - S 3 U 65/99
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - L 22 U 6/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - L 22 U 6/08
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um den Tatbestand zu erfüllen, ist dem Wortlaut der Norm nicht unmittelbar zu entnehmen und mithin durch Auslegung zu ermitteln, wobei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der historischen Auslegung ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 04. Dezember 2001, B 2 U 35/00 R, zitiert nach juris). - Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - L 22 U 6/08
In letzterem Falle muss die betreffende Krankheit die Voraussetzungen für die Anerkennung als BK sowohl nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht als auch nach der RVO erfüllen (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, BT-Drucks. 12/405 S. 116 Buchstabe b). - OLG Hamburg, 08.01.1998 - 3 U 15/97
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - L 22 U 6/08
Wie bereits im Klageverfahren vorgetragen worden ist (Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 14. Oktober 1999), ist dem Kläger bewusst, dass die geltend gemachten weitergehenden Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste der DDR nicht aufgeführt sind, weshalb er die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 18. April 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Januar 1997, geführt von dem SG unter dem Az.: S 3 (10) U 16/97, S 3 U 15/97, auch zurückgenommen hatte.